Rechtsprechung
BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung
- openjur.de
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung
- Bundesfinanzhof
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 10d, UmwStG § 20 Abs 6
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung
- Bundesfinanzhof
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b EStG 1990, § 10d EStG 1990, § 20 Abs 6 UmwStG 1977
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung - rewis.io
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung
- ra.de
- rewis.io
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als steuerbare Veräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Veräußerungsgewinns im Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung bzgl. Spekulationsgeschäfte; Zulässigkeit der Unterscheidung von Neuaktien und Altaktien bei der Bewertung
- datenbank.nwb.de
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 6 UmwStG 1977
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
Verfahrensgang
- FG München, 20.11.2009 - 15 K 547/06
- BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 1850
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des …
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Diese Aktien hat der Kläger in die Holding gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht und damit veräußert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 1979 I R 194/78, BFHE 128, 499, BStBl II 1979, 774, und vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).Dabei bedeutet "entsprechend" auch, dass die Anteile nicht zwingend im Betriebsvermögen, sondern --wie hier-- im Privatvermögen gehalten werden konnten (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2067).
- BFH, 13.04.2010 - IX R 36/09
Grundstückstausch als Anschaffung - Identität zwischen angeschafften und …
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Deshalb muss das veräußerte Wirtschaftsgut mit dem erworbenen (wirtschaftlich) identisch sein (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652, und vom 13. April 2010 IX R 36/09, BFHE 229, 193, BStBl II 2010, 792; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 23 EStG Rz 153 ff.). - BFH, 29.03.1989 - X R 4/84
Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und …
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Deshalb muss das veräußerte Wirtschaftsgut mit dem erworbenen (wirtschaftlich) identisch sein (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652, und vom 13. April 2010 IX R 36/09, BFHE 229, 193, BStBl II 2010, 792; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 23 EStG Rz 153 ff.).
- BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07
Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Diese ist bei einem Tausch der Wert des Wirtschaftsguts, das der Tauschende erhält, beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften der Wert der Anteile, die der Tauschpartner (hier die Holding) im Gegenzug hingibt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 96/07, BFHE 223, 190, BStBl II 2009, 45, m.w.N.). - FG München, 20.11.2009 - 15 K 547/06
Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Auch die Klage blieb erfolglos: In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 2092 veröffentlichten Urteil vertrat das Finanzgericht (FG) die Auffassung, ein Verlust i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG sei nicht entstanden. - BFH, 28.03.1979 - I R 194/78
Privatvermögen - Wesentliche Beteiligung - Gewinnrealisierende Veräußerung - …
Auszug aus BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10
Diese Aktien hat der Kläger in die Holding gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht und damit veräußert (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 1979 I R 194/78, BFHE 128, 499, BStBl II 1979, 774, …und vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
- BFH, 21.01.2014 - IX R 11/13
Fremdwährungsgeschäfte
Eine Anschaffung bzw. Veräußerung kann auch im Wege des Tausches erfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 2008 IX R 71/07, BFHE 222, 484, BStBl II 2009, 13; vom 6. April 2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850). - FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
Eine Anschaffung bzw. Veräußerung kann auch im Wege des Tausches erfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 19.08.2008 IX R 71/07, BStBl II 2009, 13; vom 06.04.2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850). - BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten …
Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut, wobei Nämlichkeit Identität im wirtschaftlichen Sinn bedeutet (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850;… vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517, jeweils m.w.N.).
- FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
Spekulationsgewinn aus der Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch …
Auch das vom Kläger in der mündlichen Verhandlung angesprochene BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 41/10 (BFH/NV 2011, 1850) führt zu keinem anderen Ergebnis.Zudem ist in dem angesprochenen Urteil entscheidungserheblich nicht die Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut gewesen, sondern die Frage der im Streitfall unerheblichen Bewertung des Veräußerungspreises (vgl. BFHUrteil IX R 41/10 a.a.O. Rz. 23).
- FG Köln, 25.03.2015 - 3 K 1265/12
Verkauf Erbbaurecht
Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut, wobei Nämlichkeit Identität im wirtschaftlichen Sinn bedeutet (BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011; vom 6.4.2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850;… vom 3.8.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517, jeweils m.w.N.). - FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken
Damit bestätige der Gesetzgeber zugleich seine Entscheidung für die grundsätzliche Autonomie des Steuerpflichtigen, die Zuordnung seiner Wirtschaftsgüter zu bestimmen und zu entscheiden, welchem Bereich - dem privaten oder dem betrieblichen - er seine Grundstücksgeschäfte zuordnen wolle (vgl. BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 41/10, Tz. 17).